AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Käufe bei LORBER Pellets & Holzbrennstoffe GmbH – nachfolgend LORBER Pellets GmbH genannt –(siehe auch https://lorber-pellets.de/impressum), die von Privatkunden getätigt werden.

Privatkunden in diesem Sinne sind Personen mit Wohnsitz und Lieferadresse in der Bundesrepublik Deutschland, soweit die von ihnen bestellten Waren weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Preise und Versandkosten

Die ausgezeichneten Preise sind Endpreise inkl. Umsatzsteuer und Lieferkosten. Es gilt der Betrag, der jeweils zum Zeitpunkt der verbindlichen Bestellung ausgewiesen ist. Die regelmäßigen Kosten der Rücksendung, die im Falle einer Rückgabe der Ware durch Sie in Ausübung Ihres Widerrufsrechts https://lorber-pellets.de/widerrufsrecht_fuer_verbraucher/ entstehen, trägt der Käufer. Bei Ausübung Ihres Widerrufsrechts erstatten wir Ihnen die Versandkosten zurück.

Zahlung

Folgende Zahlungsvarianten stehen zur Verfügung:

  • Vorkasse
  • Rechnung
  • Kartenzahlung am Standort Geisenhausen

Zahlungsverzug

Kommen Sie in Zahlungsverzug, so ist Lorber Pellets GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem von der Deutschen Bundesbank für den Zeitpunkt der Bestellung bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls Lorber Pellets GmbH ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist Lorber Pellets GmbH berechtigt, diesen geltend zu machen.

Zurückbehaltungsrecht

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

Lieferung

(1) Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, innerhalb von Deutschland. Eine Lieferung kann nur gewährleistet werden, wenn sich die Postleitzahl der Lieferadresse innerhalb des Liefergebiets der PLZ-Abfrage des Onlinepreisrechners/Bestellformular befindet. Liegt die PLZ der Lieferadresse außerhalb des Liefergebiets der PLZ-Abfrage des Onlinepreisrechners/Bestellformular, kommt kein gültiger Kaufvertrag zustande.

(2) Macht höhere Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, Bürgerkrieg, Terroranschlag, politische Einflüsse) die Lieferung oder eine sonstige Leistung dauerhaft unmöglich, ist eine Leistungspflicht von Lorber Pellets GmbH ausgeschlossen. Bereits gezahlte Beträge werden von Lorber Pellets GmbH unverzüglich erstattet.

(3) Lorber Pellets GmbH kann außerdem die Leistung verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Kaufvertrages und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Interesse des Kunden an der Erfüllung des Kaufvertrages steht. Bereits gezahlte Beträge werden von Lorber Pellets GmbH unverzüglich erstattet.

(4) Sperrgut (Pakete mit einem größeren Volumen als 1 qm) werden in der Regel per Spedition geliefert. Lorber Pellets GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Ware nicht ins Haus getragen wird (Lieferbedingungen: Frei Bordsteinkante)

Günstige Versandart bei Rücksendung

(1) Bitte verwenden Sie bei der Rücksendung der Ware und des Zubehörs nach Möglichkeit die Originalverpackung, auch wenn diese durch eine Öffnung zur Funktionsprüfung beschädigt sein sollte.

(2) Bitte verwenden Sie zur Rücksendung den der Warenlieferung beigefügten, vollständig frankierten und adressierten Rücksendeaufkleber. Es handelt sich dabei um die einfachste und kostengünstigste Versandmöglichkeit. Sie trifft keine Verpflichtung zur Verwendung dieses Rücksendeverfahrens. Wenn Sie allerdings eine unnötig teure Versandart wählen, können Sie unter Umständen verpflichtet sein, die gegenüber einer günstigen Versandart erhöhten Kosten an uns zu zahlen.

Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Kunden bestehender Ansprüche aus dem Kaufvertrag bleibt die gelieferte Ware im Eigentum von Lorber Pellets GmbH. Solange dieser Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Kunde die Ware weder weiterveräußern noch über die Ware verfügen; insbesondere darf der Kunde Dritten vertraglich keine Nutzung an der Ware einräumen.

Mängelrechte

(1) Ein bereits bei der Lieferung mangelhaftes Produkt (Gewährleistungsfall) wird Lorber Pellets GmbH nach Wahl des Kunden auf Kosten von Lorber Pellets GmbH durch ein mangelfreies ersetzen oder fachgerecht reparieren lassen (Nacherfüllung). Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, wenn das Produkt bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hatte. Ein Gewährleistungsfall liegt insbesondere in folgenden Fällen nicht vor:
a)  bei Schäden, die beim Kunden durch Missbrauch oder unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind,
b)  bei Schäden, die dadurch entstanden sind, dass die Produkte beim Kunden schädlichen äußeren Einflüssen ausgesetzt worden sind (insbesondere extremen Temperaturen, Feuchtigkeit, außergewöhnlicher physikalischer oder elektrischer Beanspruchung, Spannungsschwankungen, Blitzschlag, statischer Elektrizität, Feuer).

(2) Lorber Pellets GmbH leistet ferner keine Gewähr für einen Fehler, der durch unsachgemäße Reparatur durch einen nicht vom Hersteller autorisierten Partner entstanden ist.

(3) Erfordert die vom Kunden gewünschte Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung oder Reparatur) einen Aufwand, der in Anbetracht des Produktpreises unter Beachtung des Vertragsinhaltes und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Kunden steht – wobei insbesondere der Wert des Kaufgegenstandes im mangelfreien Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen sind, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden zurückgegriffen werden kann – beschränkt sich der Anspruch des Kunden auf die jeweils andere Art der Nacherfüllung. Das Recht von Lorber Pellets GmbH, auch diese andere Art der Nacherfüllung unter der vorgenannten Voraussetzung zu verweigern, bleibt unberührt.

(4) Sowohl für den Fall der Reparatur als auch für den Fall der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, das Produkt auf Kosten von Lorber Pellets GmbH unter Angabe der Bestell- und Rechnungsnummer an die von ihr angegebene Rücksendeadresse einzusenden. Vor der Einsendung hat der Kunde von ihm eingefügte Gegenstände aus dem Produkt zu entfernen. Lorber Pellets GmbH ist nicht verpflichtet, das Produkt auf den Einbau solcher Gegenstände zu untersuchen. Für den Verlust solcher Gegenstände haftet Lorber Pellets GmbH nicht, es sei denn, es war bei Rücknahme des Produktes für Lorber Pellets GmbH ohne Weiteres erkennbar, dass ein solcher Gegenstand in das Produkt eingefügt worden ist (in diesem Fall informiert Lorber Pellets GmbH den Kunden und hält den Gegenstand für den Kunden zur Abholung bereit; der Kunde trägt die dabei entstehenden Kosten).

(5) Sendet der Kunde die Ware ein, um ein Austauschprodukt zu bekommen, richtet sich die Rückgewähr des mangelhaften Produktes nach folgender Maßgabe: Sofern der Kunde die Ware zwischen Lieferung und Rücksendung in mangelfreiem Zustand benutzen konnte, hat dieser den Wert der von ihm gezogenen Nutzungen zu erstatten. Für einen nicht durch den Mangel eingetretenen Untergang oder die weitere Verschlechterung der Ware sowie für die nicht durch den Mangel eingetretene Unmöglichkeit der Herausgabe der Ware im Zeitraum zwischen Lieferung der Ware und Rücksendung der Ware hat der Kunde Wertersatz zu leisten. Der Kunde hat keinen Wertersatz für die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entstandene Verschlechterung der Ware zu leisten. Die Pflicht zum Wertersatz entfällt für die Rücksendung eines mangelhaften Produktes im Gewährleistungsfall ferner,
a)  wenn sich der zum Rücktritt berechtigende Mangel erst während der Verarbeitung oder Umgestaltung gezeigt hat,
b)  wenn Lorber Pellets GmbH die Verschlechterung oder den Untergang zu vertreten hat oder der Schaden auch bei Lorber Pellets GmbH eingetreten wäre,
c)  wenn die Verschlechterung oder der Untergang beim Kunden eingetreten ist, obwohl dieser diejenige Sorgfalt beachtet hat, die er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.

(6) Die Schadensersatzpflicht des Kunden bei einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung der Rücksendungspflicht richtet sich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

(7) Der Kunde kann nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern, wenn die Reparatur oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist nicht zu einem vertragsgerechten Zustand des Produktes geführt hat.

(8) Darüber hinaus können auch Ansprüche gegen den Hersteller im Rahmen einer von diesem eingeräumten Garantie bestehen, die sich nach den entsprechenden Garantiebedingungen richten.

(9) Die gesetzliche Gewährleistung von Lorber Pellets GmbH endet zwei Jahre ab Lieferung der Ware. Die Frist beginnt mit dem Erhalt/Lieferung der Ware.

Haftung

(1) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Lorber Pellets GmbH nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Für sonstige leicht fahrlässig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursachte Schäden haftet Lorber Pellets GmbH nicht.

(2) Unabhängig von einem Verschulden von Lorber Pellets GmbH bleibt eine Haftung von Lorber Pellets GmbH bei arglistigem Verschweigen des Mangels oder aus der Übernahme einer Garantie unberührt. Die Herstellergarantie ist eine Garantie des Herstellers und stellt keine Übernahme einer Garantie durch Lorber Pellets GmbH dar.

(3) Lorber Pellets GmbH ist auch für die während ihres Verzugs durch Zufall eintretende Unmöglichkeit der Lieferung verantwortlich, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.

(4) Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von Lorber Pellets GmbH für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

Anwendbares Recht

Der zwischen Ihnen und Lorber Pellets GmbH abgeschlossene Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt davon bleiben die zwingenden Bestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Gerichtsstand

Sofern Sie entgegen Ihren Angaben bei der Bestellung keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, nach Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen oder Ihr Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis 84144 Geisenhausen – DEUTSCHLAND/GERMANY.

Streitbeilegung

Allgemeine Informationspflichten zur alternativen Streitbeilegung nach Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz):
Die europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbelegung (OS) zur Verfügung. Diese finden Sie hier: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ . Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und auch nicht bereit.

Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt, insoweit ein Vertragspartner hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.

(2) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

1. Allgemeines – Geltungsbereich

1.1. Für unsere Lieferungen gelten ausschließlich diese Verkaufsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt haben.

1.2. Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB.

2. Angebot – Angebotsunterlagen

2.1. Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von zwei Wochen annehmen.

2.2. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „streng vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

3. Preise – Zahlungsbedingungen

3.1. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten unsere Preise jeweils „ab Werk“.

3.2. Sämtliche Preise sind Nettopreise unter Ausschluss der gesetzlichen Umsatzsteuer. Diese wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

3.3. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

3.4. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Für die Folgen des Zahlungsverzugs gelten die allgemeinen gesetzlichen Regeln.

3.5. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

4. Lieferzeit

4.1. Lieferfristen gelten nur nach schriftlicher Bestätigung als verbindlich vereinbart. Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Abklärung aller technischen Fragen und Einzelheiten unter Beibringung etwa erforderlicher Bescheinigungen oder Unterlagen.

4.2. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt uns vorbehalten.

4.3. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern, als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs, der Kunde berechtigt ist, geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.

4.4. Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

4.5. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

4.6. Im Übrigen haften wir im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche des Verzugs im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des Lieferwertes, maximal jedoch mit nicht mehr als 15% des Lieferwertes.

5. Gefahrenübergang – Verpackungskosten

5.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart, so dass Versand und Transport auf Gefahr des Kunden erfolgen.

5.2. Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.

5.3. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Pflichten der Mitwirkung, so sind wir berechtigt, für den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen Ersatz zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

5.4. Sofern die Voraussetzungen von 5.3 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

6. Mängelhaftung

6.1. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

6.2. Für aufgetretene und rechtzeitig gerügte Mängel ist der Kunde nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

6.3. Wir sind berechtigt, die Nacherfüllung nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verweigern.

6.4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Ein Fehlschlagen der Nacherfüllung ist nach zwei erfolglosen Nacherfüllungsversuchen, zu denen der Kunde eine angemessene Frist gesetzt hat, anzunehmen.

6.5. Alle Angaben über unsere Produkte, insbesondere die in unseren Angeboten enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß- und Leistungsangaben, sind Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Ware. Eine Beschaffenheitsgarantie stellen sie nur dar, wenn wir sie ausdrücklich als solche bezeichnen.

6.6. Soweit Grenzen für Abweichungen nicht ausdrücklich vereinbart worden sind, sind in jedem Fall branchenübliche Abweichungen zulässig. Eine Haftung für Mängel, die ihre Ursache im üblichen Verschleiß oder in fehlerhafter Lagerung haben, ist ausgeschlossen.

6.7. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Ablieferung der Ware.

7. Haftungsbegrenzung

7.1. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

7.2. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

7.3. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder im Fall der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Sache im Sinne des § 444 BGB.

7.4. Sämtliche Schadensersatzansprüche gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren innerhalb von einem Jahr seit Ablieferung der Sache an den Kunden, im Fall der deliktischen Haftung ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen. Die Regelungen dieses Absatzes gelten nicht im Fall einer Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit und in den in Ziffer 7.3 genannten Fällen.

7.5. Ist der Kunde ein Zwischenhändler für die an ihn gelieferte Sache und der Endabnehmer ein Verbraucher, gelten für die Verjährung eines etwaigen Rückgriffsanspruches des Kunden gegen uns die gesetzlichen Bestimmungen.

7.6. Die Begrenzungen nach Ziffern 7.1, 7.2 und 7.4 gelten auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens den Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

7.7. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber nach den vorstehenden Bestimmungen ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

8. Eigentumsvorbehaltssicherung

8.1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache (Vorbehaltsware) bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Eine Rücknahme der Vorbehaltsware bedeutet automatisch den Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

8.2. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist.

8.3. Zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderung bleibt der Kunde bis zu unserem Widerruf ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

8.4. Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache in dem Verhältnis, das dem Wert der Vorbehaltsware (Faktura-Endbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung entspricht.

8.5. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache in dem Verhältnis, das dem Wert der Vorbehaltsware (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung entspricht. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.

8.6. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

9. Vertraulichkeit

9.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit Bestellungen erteilten Informationen nicht als vertraulich.

9.2. Wir weisen darauf hin, dass wir personenbezogene Daten speichern, die mit unserer Geschäftsbeziehung zum Kunden zusammenhängen und diese Daten auch an mit uns verbundene Unternehmen übermitteln.

10. Gerichtsstand – Erfüllungsort – Anwendbares Recht

10.1. Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

10.2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz der Erfüllungsort.

10.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

B) Spezielle Verkaufsbedingungen für die Lieferung von Holzpellets an Endverbraucher und Händler

1. Allgemeines – Geltungsbereich

Es liegen diesen „Speziellen Verkaufsbedingungen für die Auslieferung von Holzpellets“ die allgemeinen Verkaufsbedingungen der Lorber Pellets GmbH zugrunde (Teil A). Alle darin enthaltenen Regelungen gelten auch für diesen Teil B. Bei Widersprüchlichkeit ist im Zweifel die Regelung der allgemeinen Lieferbedingungen anzuwenden.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Angebote der Lorber Pellets GmbH erfolgen stets freibleibend. Die der Lorber Pellets GmbH erteilten Aufträge und gemachten Angebote bedürfen zum rechtsgültigen Vertragsschluss der schriftlichen Bestätigung durch die Lorber Pellets GmbH.
Bei Bestellungen durch Neukunden in Deutschland kann eine Bonitätsprüfung (Schufa-Auskunft) durchgeführt / eingeholt werden.
Bei Bestellungen durch Neukunden in Österreich kann eine Bonitätsprüfung (Kreditschutzverband – / kurz KSV 1870-Auskunft) durchgeführt / eingeholt werden.

3. Preise zu Lieferungen von Holzpellets im Silo- oder- Pumpwagen

Die Preise der Lorber Pellets GmbH sind bei Lieferung mit einem Silo-LKW frei Haus, zuzüglich einer Einblaspauschale. Als zugrunde zu legende Einblaszeit gilt maximal eine Zeit von 1,5 Stunden. Die darüber hinaus gehenden Zeiten sind gesondert vom Käufer zu vergüten. Ab einer Schlauchlänge von 40 Meter bis 49,99 Meter wird eine gesonderte Schlauchgebühr von 50 Euro netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, . ab einer Schlauchlänge von 50 Meter wird eine gesonderte Schlauchgebühr von 100 Euro netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer fällig. Die Lorber Pellets GmbH behält sich vor, Liefermengen die abweichend vom erteilten Auftrag unterschritten werden, zu den Preisen der entsprechenden Mengenstaffel zu berechnen.

4. Lieferungen von Holzpellets

Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Der Lieferungsempfänger hat dafür Sorge zu tragen, dass der Lieferort mit den Fahrzeugen der Lorber Pellets GmbH zu erreichen ist. Sämtliche Lieferangaben erfolgen unter dem Vorbehalt, dass die Lorber Pellets GmbH selbst fristgerecht beliefert wird. Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass am Liefertag jemand anwesend ist, der berechtigt ist, die Ware anzunehmen. Die für die Befüllung der Heizanlage relevanten Bedienungshinweise des jeweiligen Heizkesselherstellers sind zu beachten. Die Lieferung erfolgt nur bei Bereitstellung technisch mangelfreier Tankanlagen. Das Pelletlager, die Zuleitungen und die gesamte bauseitige Befülltechnik muss den Empfehlungen des DEPV (Deutscher Energie Pellet Verband) entsprechen. Für die Eignung der zu befüllenden Anlage und des Behältnisses haftet der Käufer. Falls die bauseitige Lager- und Befülltechnik nicht den Empfehlungen des DEPV entsprechen, behält sich LORBER Pellets GmbH vor, vom Vertrag zurückzutreten bzw. die Lieferung zu verweigern.

5. Gewährleistungsbestimmungen

5.1 Der Käufer hat alle offensichtlichen Mängel oder Falschlieferungen binnen von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich bei der Lorber Pellets GmbH anzuzeigen. Kommt der Käufer den vorgenannten Verpflichtungen nicht nach, so gilt die Ware als genehmigt. Soweit die Lorber Pellets GmbH zum Schadensersatz verpflichtet ist, ist der Schaden durch den Käufer nachzuweisen. Für Lieferungen mit einer Schlauchlänge von mehr als 30 Metern kann keine Gewährleistung für die Qualität der eingeblasenen Ware übernommen werden. Holzpellets werden technisch bedingt und unvermeidbar bei der Herstellung unter hohem Druck und Temperatur verpresst. Als Naturprodukt können Holzpellets durch den verwendeten Rohstoff und/oder durch den Produktionsprozess bedingte, unterschiedliche, produkttypische Eigenarten und Gerüche aufweisen, bzw. entwickeln. Für diese, für Holzpellets typischen Produkteigenschaften wird keine Gewährleistung übernommen werden.

5.2 LORBER Pellets GmbH übernimmt keinerlei Gewähr für Farbe, Form, Geruch und ähnliche Produktunregelmäßigkeiten, sofern das Produkt noch der vom Kunden bestellten Qualität entspricht (LORBER Pellets GmbH Gütevorschriften, DIN-Plus, ENplus A1-zertifiziert, PEFC-zertifiziert). Da es sich um ein Naturprodukt handelt, unterliegt es gewissen Schwankungen, die sich nicht auf die Brennstoffqualität auswirken.

5.3 Entspricht die Gesamtanlage des Kunden (Einblas-/ Absaugstutzen, Lagerraum, Lageraustrag, Heizanlage, Tankanlage) oder Teile davon nicht den Anforderungen des DEPV übernimmt LORBER Pellets GmbH keine Gewähr für die Qualität des Produktes und seiner Eigenschaften.

Stand: August 2023